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73 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://09-02-2009-1B_15-2009
  1. 85 IV 17
    Relevanz
    6. Urteil des Kassationshofes vom 23. Januar 1959 i.S. Rigolet gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 137 StGB. Diebstahl setzt voraus, dass der Täter die fremde Sache seinem eigenen Vermögen einverleibt. Verhältnis dieser Bestimmung zu Art. 143 StGB und Art. 62 MFG.
  2. 105 IV 76
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Februar 1979 i. S. A. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] BG über Jagd und Vogelschutz. Das widerrechtliche Erlegen eines Tieres nach Art. 40 Abs. 1 und die widerrechtliche Aneignung eines Tieres nach Art. 48 Abs. 1 sind selbständige Tatbestände.
  3. 129 IV 223
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen A. AG (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.481/2002 vom 19. Juni 2003
    Regeste [D, F, I] Unrechtmässige Aneignung fremder beweglicher Sachen mit geringem Vermögenswert ohne Bereicherungsabsicht (Art. 137 Ziff. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB). Wer Lebensmittel in die Tasche steckt, um sie entgegen den Weisungen der Arbeitgeberin nac...
  4. 121 IV 23
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Januar 1995 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB (a.F.); unrechtmässige Verwendung anvertrauten Guts; Verheimlichen eines Zahlungseinganges. Die tatbestandsmässige Handlung bei der Gutsveruntreuung besteht in einem Verhalten des Täters, durch welches er eindeutig seinen Wi...
  5. 118 IV 148
    Relevanz
    28. Urteil des Kassationshofes vom 8. April 1992 i.S. V. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (Nichtigkeitsbeschwerde).
    Regeste [D, F, I] Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Begriff der Aneignung. Aneignung setzt voraus, dass der Täter einerseits den Willen auf dauernde Enteignung des Eigentümers und anderseits den Willen auf zumindest vorübergehende Zueignung der Sache an sich selbst hat. Dies...
  6. 107 IV 166
    Relevanz
    48. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Dezember 1981 i.S. N. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 137 StGB; Bereicherungsabsicht. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache, die mangels genügender Angebote nicht ohne Schwierigkeiten käuflich erworben werden kann, wegnimmt, um sie wie ein Eigentümer zu besitzen, handelt in Bereicherungsabsicht, s...
  7. 87 IV 115
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. November 1961 i.S. Nehmad gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 141 StGB. Die Anwendung dieser Bestimmung ist nicht auf die Aneignung körperlicher Sachen beschränkt. Der Unterschlagung macht sich auch schuldig, wer in Bereicherungsabsicht über ein Bankguthaben verfügt, das, wie er weiss, seinem Konto irrtümlich...
  8. 143 IV 297
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern gegen X. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_841/2016 vom 7. Juni 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Veruntreuung eines geleasten Fahrzeugs. Bei der Verfügungsmacht des Treuhänders handelt es sich um ein faktisches, nicht rechtliches Verhältnis. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es unerheblich ist, ob der Täter die Sa...
  9. 99 IV 6
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 15. Februar 1973 i.S. Borer gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 141 StGB. Unterschlagung. Für die Anwendung dieser Bestimmung spielt es keine Rolle, ob die fremde, bewegliche Sache dem Täter mit oder ohne Willen des Berechtigten zugekommen ist. Verhältnis der Unterschlagung zur Veruntreuung.
  10. 89 IV 185
    Relevanz
    37. Urteil des Kassationshofes vom 31. Oktober 1963 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Honauer.
    Regeste [D, F, I] Art. 137 Ziff. 1, Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Wer in einem Selbstbedienungsladen zum Kaufe angebotene Ware in der Absicht unrechtmässiger Bereicherung an sich nimmt, veruntreut sie nicht, sondern stiehlt sie.

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