Regeste
Art. 28 Abs. 2 und Abs. 3 IVG in Verbindung mit Art. 27 f. IVV; Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BV, Art. 163 ZGB: Anwendbare Methode der Invaliditätsbemessung. Massgebende Grundsätze bei der Beantwortung der Frage, ob ein Versicherter als ganztägig oder zeitweilig Erwerbstätiger oder als Nichterwerbstätiger einzustufen ist:
- für die Beweiswürdigung nach Erfahrungssätzen;
- für die Mitberücksichtigung des eherechtlichen Anspruches der Ehefrau auf Änderung der bisherigen Aufgabenverteilung.