Regeste a
Art. 178 f. und Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Art. 20 Abs. 2 OR analog; internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Auslegung einer Schiedsvereinbarung mit einem teilweise unmöglichen Inhalt.
Lässt sich die Bestellung des Schiedsgerichts nach der von den Parteien getroffenen Regelung nicht realisieren, führt dies nicht zwingend zur Ungültigkeit der Schiedsklausel, wenn aus dieser der klare Wille der Parteien hervorgeht, ihre Streitigkeiten einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit zu unterstellen (E. 3).
Regeste b
Art. 190 Abs. 2 lit. a IPRG; Verwirkung von Einwendungen gegen die Zuständigkeit und die Zusammensetzung eines Schiedsgerichts.
Gerichtsorganisatorische Fragen sind im Verfahren frühstmöglich zu bereinigen. Entsprechende Einwendungen sind nach Treu und Glauben unverzüglich geltend zu machen (E. 4).