Regeste
Auslegung einer Lohnquittung.
Hat der Arbeitnehmer eine Lohnquittung für einen Betrag, der unter dem vertraglichen Salär liegt, unterschrieben, so kann der Arbeitgeber allein daraus nach dem Vertrauensprinzip nicht ableiten, der künfige Lohn sei im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer geändert.