Regeste
Art. 24 Abs. 1 RPG; Ausnahmebewilligung für eine Plastik als Kennzeichen eines Aschenbeisetzungsplatzes auf einer Alp.
1. Aschenbeisetzungsplatz, der durch die Errichtung von drei Pyramiden aus Stahl gekennzeichnet werden soll. Unter dem Gesichtspunkt von Art. 24 Abs. 1 RPG ist die Anlage als Ganzes zu beurteilen (E. 2).
2. Begriff der nach Art. 24 Abs. 1 RPG bewilligungspflichtigen Anlage (E. 3).
3. Standortgebundenheit eines Begräbnisplatzes auf einer Alp (E. 4)?