Regeste
- Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Austauschbefugnis im Bereich der Hilfsmittel und im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Umbau eines Einfamilienhauses.
- Im Rahmen der Austauschbefugnis können die Abs. 1 und 2 des Art. 21 IVG nicht miteinander kombiniert werden, wenn die versicherte Person keine Erwerbstätigkeit oder keine Tätigkeit in ihrem Aufgabenbereich mehr ausüben kann. Darin liegt keine rechtsungleiche oder diskriminierende Behandlung.