Regeste
Art. 285 Abs. 2 ZGB; Art. 9 ATSG; Art. 42 und 42bis IVG ; Hilflosenentschädigung und Betreuungsbeitrag.
Die Hilflosenentschädigung des minderjährigen Kindes darf nicht vom Betreuungsunterhalt abgezogen werden, der im Rahmen des Unterhaltsbeitrags festgelegt wurde (E. 3.3).