Regeste
Art. 14a Abs. 2 und Art. 14b ELV , Art. 4 Abs. 1 BV.
Die Vermutungsregeln der Art. 14a Abs. 2 und 14b ELV entbinden die Verwaltung nicht von der Pflicht, dem Versicherten vor Erlass der Verfügung das rechtliche Gehör zu gewähren.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel:
Art. 14a Abs. 2 und