Regeste
Dauer einer Konzession zur Nutzung der Wasserkraft; Art. 4, 39 und 58 WRG .
Tragweite der kantonalen Genehmigung einer von einer Gemeinde erteilten Konzession; Überprüfung der vereinbarten Konzessionsdauer in dem vom Bundesrecht vorgegebenen Rahmen (E. 3).