Regeste
Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG; anrechenbare Einnahmen bei Verschwendung des Vermögens.
Auch wenn Ergänzungsleistungen ein gewisser sozialhilferechtlicher Charakter beigemessen wird, bleiben sie Sozialversicherungsleistungen. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach trotz einer selbstverschuldeten Bedürftigkeit ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen entstehen kann (E. 2.6.2).