Regeste
Art. 41 IVG, 29bis, 88a und 88bis IVV.
Revision der Invalidenrente bei Aufenthalt in einer Strafanstalt zum Zwecke der Strafverbüssung.
Wiederaufnahme der Rentenzahlung beim Übergang zur Halbfreiheit und dann zur bedingten Entlassung.
Schicksal der Zusatzrenten.