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Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 AHVG . Beitragspflicht eines im AHV-Rentenalter stehenden Versicherten, der keinen AHV-Rentenanspruch besitzt.
Art. 5 Abs. 2 der Rückvergütungsverordnung vom 14. März 1952 ist gesetzeskonform.
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Art. 1 Abs. 1 und