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139 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://13-08-2007-8C_95-2007
  1. 121 III 20
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    7. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. März 1995 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 SchKG). Der Grundsatz, dass bei der Berechnung des Existenzminimums nur tatsächlich bezahlte Beträge berücksichtigt werden können, gilt auch für Wohnungsmietzinse und Krankenkassenprämien. Der Schuldner kann eine Revision der...
  2. 114 III 12
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 7. Juli 1988 i.S. P. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG: Berechnung des Existenzminimums. Wenn beide Ehegatten Einkommen erzielen. Berücksichtigung der Wohnkosten. 1. Bei der Berechnung der pfändbaren Lohnquote ist zunächst das Einkommen beider Ehegatten und ihr gemeinsames Existenzminimum zu b...
  3. 142 V 513
    Relevanz
    57. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. A. und B. gegen Gemeinde Meilen (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_138/2016 vom 6. September 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 9 und 12 BV; Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung des Kantons Zürich: Anrechnung eines Konkubinatsbeitrages im Sozialhilfebudget. Dem erweiterten SKOS-Budget des nicht unterstützten Konkubinatspartners sind sämtliche Einnahmen (Erwerbseinkom...
  4. 139 V 574
    Relevanz
    75. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. K. gegen Gemeinde X., Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_388/2013 vom 10. Dezember 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 11 Abs. 1 lit. d und Abs. 3 ELG; unentgeltliches Wohnen. Aus der abschliessenden Aufzählung der Tatbestände nicht anrechenbarer Einnahmen in Art. 11 Abs. 3 lit. a-f ELG folgt grundsätzlich, dass alle übrigen Leistungen Dritter, die einen substanzie...
  5. 127 V 10
    Relevanz
    2. Urteil vom 3. Januar 2001 i. S. Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen gegen A. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 3b Abs. 1 lit. b, Art. 5 Abs. 1 lit. b, Art. 19 Abs. 2 ELG; Art. 16c Abs. 1 und 2 ELV: Mietzinsabzug. Die in Art. 16c ELV statuierte Mietzinsaufteilung bei gemeinsam bewohnter Wohnung ist gesetzmässig.
  6. 142 V 299
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    33. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Erbengemeinschaft A. gegen Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_698/2015 vom 17. Juni 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1 lit. b und Art. 14 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 3 ELG; Art. 16c Abs. 1 und 2 ELV; Art. 9 Abs. 2 der Verordnung des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2007 über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergä...
  7. 129 II 125
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    14. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen M.B. und A.B. sowie Bundesamt für Wohnungswesen und Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (Verwaltungsgerichtsbeschwerde) 2A.254/2002 vom 3. Deze...
    Regeste [D, F, I] Art. 45 WEG; Art. 17 Abs. 3, Art. 21a und 75a VWEG; Art. 62 Abs. 3 VwVG; Wohnbau- und Eigentumsförderung; Zuständigkeit; Überprüfung der Mietzinse. Die Rückforderung von zuviel bezogenen Leistungen durch das Bundesamt (zuhanden der Mieter) erfolgt auf d...
  8. 129 III 526
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    83. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Z. (Beschwerde) 7B.150/2003 vom 17. Juli 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 93 Abs. 1 SchKG; Lohnpfändung, Notbedarf, Wohnkosten. Bei der Herabsetzung übersetzter Wohnkosten eines Schuldners mit einem langjährig unkündbaren Mietvertrag muss nicht der nächste ordentliche Kündigungstermin abgewartet werden (E. 2.1-2.4). Ange...
  9. 109 III 52
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Oktober 1983 i.S. J. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Berechnung des Notbedarfs.
  10. 124 III 201
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    36. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. Januar 1998 i.S. X. und Y. gegen Z. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Hinterlegung des Mietzinses bei Mängeln der Mietsache (Art. 259g OR). Neben dem Nettomietzins können auch Nebenkosten, die nach dem Mietvertrag in bestimmter Höhe periodisch zu entrichten sind, hinterlegt werden.

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