Regeste
Werkhaftung, Berufung.
1. Anforderungen an den Berufungsantrag; Art. 55 Abs. 1 lit. b OG.
2. Werkeigentümer eines gestützt auf eine Wegdienstbarkeit erstellten öffentlichen Fussweges ist nicht der Eigentümer des belasteten Grundstücks, sondern das dienstbarkeitsberechtigte Gemeinwesen. Art. 58 OR, 679 und 741 ZGB.