Regeste
Art. 27 Abs. 1 SVG.
Als polizeiliche Weisungen im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Anordnungen, für welche sich die Polizei auf ihren Generalauftrag, für Ordnung und Sicherheit im Strassenverkehr zu sorgen, berufen kann.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 27 Abs. 1 SVG