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Regeste

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Art. 2 lit. c. Art. 3 lit. c BB 1961/1973; Art. 2 Verordnung.
Der Bewilligungspflicht unterliegt nicht die Erhöhung des Kapitals an sich, sondern der Erwerb von Anteilen durch Personen im Ausland, wenn mit der Operation der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz verbunden ist.

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