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117 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://14-12-2021-4A_487-2021
  1. 147 III 529
    Relevanz
    54. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour de droit civil dans la cause A. et consorts contre H. et consorts (recours en matière civile) 4A_497/2020 du 19 octobre 2021
    Regeste [D, F, I] Art. 99 Abs. 1 und 2 und Art. 71 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung, wenn die Kläger eine einfache Streitgenossenschaft bilden. Jeder Kläger einer einfachen Streitgenossenschaft kann einzeln dazu verpflichtet werden, Sicherheit für die Parteien...
  2. 82 II 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 9. Februar 1956 i. S. X. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit. Ungeachtet der für die Klage gemäss Art. 253 Abs. 2 ZGB zwischen dem Kind und der Mutter bestehenden notwendigen passiven Streitgenossenschaft ist sowohl das Kind als die Mutter allein zur Berufung an das Bundesgericht legiti...
  3. 109 II 270
    Relevanz
    58. Verfügung des Präsidenten der I. Zivilabteilung vom 3. November 1983 i.S. Erbengemeinschaft Koch gegen Kollektivgesellschaft Burger Söhne (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 150 Abs. 2 OG. Bei einer notwendigen Streitgenossenschaft ist von der Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung abzusehen, wenn die Voraussetzungen dafür bei einem Streitgenossen fehlen.
  4. 93 II 68
    Relevanz
    14. Verfügung des Präsidenten der II. Zivilabteilung vom 16. Mai 1967 i.S. E. Schwarz-Epper und Konsorten gegen E. und H. Epper.
    Regeste [D, F, I] Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung. Art. 150Abs 2 OG. Die Kautionspflicht ist bei einer Mehrzahl von Berufungsklägern grundsätzlich für jeden Streitgenossen gesondert zu prüfen. Gilt etwas anderes im Fall einer notwendigen Streitgenoss...
  5. 86 II 59
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    10. Urteil der I. Zivilabteilung vom 9. Januar 1960 i.S. Kägi gegen Minatti und Gobbo.
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 OG, Berechnung des Streitwertes. Getrennt eingeklagte Ansprüche sind selbst nach der Vereinigung der Prozesse jedenfalls dann nicht zusammenzurechnen, wenn diese die mehreren Kläger oder Beklagten nicht zu Streitgenossen macht.
  6. 138 III 737
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    111. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abtei- lung i.S. X. gegen Y. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_702/2012 vom 19. November 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 256 ZGB und Art. 70 ZPO; Vaterschaftsanfechtung; notwendige Streitgenossenschaft. Das materielle Recht bestimmt, in welchen Fällen mehrere Personen einen Prozess gemeinsam führen und ein Rechtsmittel gemeinsam ergreifen müssen. Ficht der Ehemann di...
  7. 125 III 138
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    26. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 19. Januar 1999 i.S. A. GmbH und B. AG gegen C. AG u. Mitb. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Bundesrechtliche Verfahrensvorschriften in aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozessen (Art. 759 Abs. 2 OR). Kosten- und Entschädigungsfolgen, wenn mehrere Beteiligte gemeinsam für den Gesamtschaden eingeklagt wurden (Präzisierung der Rechtsprechung).
  8. 113 Ia 104
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    19. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 5. Mai 1987 i.S. Renova AG gegen Frau B. und H. sowie das Obergericht des Kantons Thurgau (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV, § 95 Zivilprozess-Ordnung für den Kanton Thurgau (ZPO/TG). Kostenregelung bei subjektiver Klagenhäufung. Willkür bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzesnormen (E. 2b). Fasst der Kläger, ohne dazu gezwungen zu sein, für die gleiche Forder...
  9. 129 III 80
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    13. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung i.S. X. AG gegen A. und B. (Berufung) 4C.327/2001 vom 24. September 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 38 GestG; Anwendbarkeit des Gerichtsstandsgesetzes auf hängige Verfahren. Eine bei Inkrafttreten des GestG hängige Klage darf wegen örtlicher Unzuständigkeit nur zurückgewiesen werden, wenn weder nach altem noch nach neuem Recht ein Gerichtsstand g...
  10. 121 III 488
    Relevanz
    94. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 28. November 1995 i.S. S. AG gegen I. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 260 SchKG; Abtretung an mehrere Gläubiger. Haben sich mehrere Gläubiger denselben Anspruch der Masse abtreten lassen, bilden sie unter sich eine notwendige Streitgenossenschaft, da nur ein einziges Urteil über den Anspruch ergehen kann; es muss ihn...

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Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"