Regeste
Art. 22 Abs. 1 SchKG; Nichtigkeit einer Betreibung.
Überprüfungsbefugnis des Betreibungsamtes und der Aufsichtsbehörde, wenn der Betriebene als Nichtigkeitsgrund geltend macht, dem Betreibenden fehle die Rechtspersönlichkeit (E. 4).
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Artikel: Art. 22 Abs. 1 SchKG