Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Kleinere Schrift
 
 
 
231 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://15-07-2021-1C_222-2021
  1. 106 IV 244
    Relevanz
    63. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. August 1980 i.S. A. gegen B. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB, Wahrung der Antragsfrist. 1. Von Bundesrechts wegen genügt ein mündlicher Strafantrag oder der nur nach mündlicher Instruktion vom Anwalt gestellte Antrag (Erw. 1). 2. Handelt der Verletzte durch einen Vertreter, so sind die bundesrechtlic...
  2. 131 IV 97
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Y. sowie Kantonsgericht von Graubünden (Staatsrechtliche Beschwerde und Nichtigkeitsbeschwerde ) 6P.18/2005 / 6S.54/2005 vom 4. Mai 2005
    Regeste [D, F, I] Art. 177 und 28 StGB; Beschimpfung, Strafantrag. Das Tatgeschehen ist für einen gültigen Strafantrag ausreichend umschrieben, wenn unter Schilderung der näheren Umstände ausgeführt wird, der Antragsteller sei vom Verletzen beschimpft worden. Die Aufzähl...
  3. 115 IV 1
    Relevanz
    1. Urteil des Kassationshofes vom 3. März 1989 i.S. A. gegen Z. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 28, 303 und 173 ff. StGB; Umfang eines Strafantrags. Ein Strafantrag wegen falscher Anschuldigung StGB Art. 303 kann grundsätzlich auch einen solchen wegen Ehrverletzung mitumfassen (E. 2b); aus konkludentem Verhalten des Antragstellers kann sich a...
  4. 121 IV 150
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. Juni 1995 i.S. Firma F. AG gegen S. und G. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 StGB; Strafantrag bei mehreren Tatbeteiligten, Grundsatz der Unteilbarkeit. Ein bewusst auf einzelne von mehreren Tatbeteiligten beschränkter Strafantrag kann angesichts des Grundsatzes der Unteilbarkeit und der Folgen von dessen Missachtung ein...
  5. 80 IV 145
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 24. September 1954 i. S. Bösch gegen Zinniker und Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Ziff. 3, Art. 29 StGB. Verfolgung des Redaktors kann für den Fall, dass die Voraussetzungen zu seiner Belangung erfüllt seien, schon beantragt werden, bevor feststeht, dass der Verfasser des Artikels nicht ermittelt oder in der Schweiz nicht vor...
  6. 95 IV 161
    Relevanz
    40. Urteil des Kassationshofes vom 2. Dezember 1969 i.S. Tribelhorn gegen Justizdirektion des Kantons Appenzell A.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 4 StGB. Der Strafantrag fällt mit dem Tod des Verletzten nicht dahin.
  7. 81 IV 321
    Relevanz
    70. Urteil des Kassationshofes vom 22. Dezember 1955 i.S. Kuj gegen Wenger.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB. Der Strafantrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird.
  8. 103 IV 131
    Relevanz
    37. Urteil des Kassationshofes vom 12. September 1977 i.S. R. gegen B.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB, Art. 35 Abs. 1 OG. Wahrung der Antragsfrist. 1. Der Strafantrag in Ehrverletzungssachen ist im Kanton Zürich nur gültig, wenn innert der bundesrechtlichen Frist von drei Monaten sowohl Anklage beim zuständigen Bezirksgericht erhoben als au...
  9. 147 IV 199
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern und B. AG (Beschwerde in Strafsachen) 6B_1214/2020 vom 25. März 2021
    Regeste [D, F, I] Art. 30, Art. 186 StGB; Umfang des Strafantrags bei Dauerdelikten (vorliegend Hausfriedensbruch). Ein Strafantrag gemäss Art. 30 StGB kann immer nur für bereits begangene Handlungen/Lebenssachverhalte gestellt werden; eine vorsorgliche Antragstellung fü...
  10. 89 IV 57
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Mai 1963 i.S. François gegen Züblin.
    Regeste [D, F, I] Art. 31 StGB. Der Wille, den Strafantrag zurückzuziehen, muss unmissverständlich geäussert werden.

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.