Regeste
Art. 7 Abs. 2 ANAG: Scheinehe.
Ist die Ehe offensichtlich nicht in der Absicht eingegangen worden, eine echte eheliche Gemeinschaft zu begründen, so wird dieser Mangel durch das blosse Zusammenleben der Ehegatten nicht geheilt.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 7 Abs. 2 ANAG