Regeste a
Gesamtarbeitsvertrag (GAV); Nachwirkung nach Ablauf der Geltungsdauer.
Der Wegfall des GAV verändert den Inhalt der unterstellten Einzelarbeitsverträge vorbehältlich anderer Abrede nicht (E. 3.1).
Regeste b
Art. 329c OR; Verwirkung des Ferienanspruchs.
Die Rechtsprechung, nach welcher der Anspruch verwirkt, wenn die Ferien des laufenden Dienstjahres nicht spätestens im Folgejahr bezogen werden, ist überholt (E. 3.2).
Regeste c
Art. 323b Abs. 3 OR; Nebenabrede bei einem Arbeitsvertrag; "Truckverbot".
Eine Verpflegungsvereinbarung, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, beim Arbeitgeber Mahlzeiten zu beziehen, ist unzulässig (E. 4).