Regeste
Art. 43a lit. a AVIG: Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall im Bereich der Schlechtwetterentschädigung.
Auslegung des in dieser Bestimmung verwendeten Begriffs des "nur mittelbar auf das Wetter zurückzuführenden Arbeitsausfalls (Kundenausfälle, Terminverzögerungen)".