Regeste
Art. 4 BV; Kanalisationsanschlussgebühr.
Die Pflicht zur Leistung einer Kanalisationsanschlussgebühr trifft grundsätzlich den Grundeigentümer im Zeitpunkt des Anschlusses; die Belastung des Eigentümers im Zeitpunkt der Veranlagung und Rechnungstellung bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage.