Regeste
Art. 3 Abs. 2 lit. a, Art. 381 Abs. 1, Art. 391 Abs. 2, Art. 401 StPO ; Zulässigkeit der Anschlussberufung; Grundsatz von Treu und Glauben im Strafverfahren.
Legitimation der Staatsanwaltschaft, Anschlussberufung zu erheben, um damit das Verbot der
reformatio in peius
aufzuheben (vgl. Art. 391 Abs. 2 StPO; E. 4.4).
Die Anschlussberufung ist nicht zulässig, wenn sie ohne nähere Begründung auf die Frage der Strafzumessung beschränkt bleibt, obwohl die Erstinstanz dem diesbezüglichen Antrag der Staatsanwaltschaft vollumfänglich gefolgt war (E. 4.4.3).