Regeste
Versicherungsvertrag: Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung.
Ob die Anzeigepflicht verletzt ist und deshalb ein Rücktrittsrecht des Versicherers nach Art. 6 VVG besteht, beurteilt sich unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Versicherungsnehmers.