Regeste
Art. 3 SVG. Verkehrsbeschränkungen, Publikation.
1. Welcher Art eine bestimmte Verkehrsbeschränkung ist, entscheidet sich nach Art. 3 Abs. 3 und Abs. 4 SVG, nicht aufgrund von Absatz 2 (E. 3a).
2. Das signalisierte Verbot, die Einfahrt zu einem Parkplatz in der Gegenrichtung als Ausfahrt zu benutzen, ist eine örtliche Verkehrsbeschränkung im Sinne des Art. 3 Abs. 4 SVG. Sie ist ohne amtliche Veröffentlichung grundsätzlich ungültig (E. 3b und c).