Regeste
Art. 52 Abs. 1, Art. 56 Abs. 1, Art. 60 Abs. 1 ATSG : Beschwerde gegen Zwischenverfügungen.
Gegen Zwischenverfügungen des Unfallversicherers kann innert 30 Tagen Beschwerde ans kantonale Sozialversicherungsgericht erhoben werden. (Erw. 2)