Regeste
Lohnpfändung für Alimente nach vorausgehender Pfändung für gewöhnliche Forderungen.
Privilegierung der Alimentenforderung: Vom periodischen Lohnabzug ist vorweg der Alimentengläubiger zu befriedigen, aber nur bis zur Höhe des für den entsprechenden Zeitabschnitt festgesetzten Alimentenbetrages.