Regeste
Art. 966 ZGB, Art. 24 und 24a GBV , Art. 81 BGBB; Abweisung einer Anmeldung.
Eine Anmeldung ist abzuweisen, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Dies gilt gemäss Art. 81 Abs. 2 BGBB auch bei landwirtschaftlichen Grundstücken, wenn keine rechtskräftige Bewilligung im Sinn von Art. 61 BGBB vorliegt (E. 4).