Regeste
Das Verfahren nach Art. 73 Abs. 1 und 4 BVG setzt einen Rechtsstreit betreffend die berufliche Vorsorge (im engern bzw. weitern Sinn) zwischen Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitgebern und Anspruchsberechtigten in ihrer Eigenschaft als gleichgestellte Parteien voraus.