Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
823 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://21-01-2005-7B-253-2004
  1. 100 III 41
    Relevanz
    12. Entscheid vom 7. August 1974 i.S. Kellenberger AG.
    Regeste [D, F, I] Mehrere Betreibungen für die gleiche Forderung. Eine weitere Betreibung für eine bereits in Betreibung gesetzte Forderung ist nur dann nicht zulässig, falls der Gläubiger im frühern Betreibungsverfahren das Fortsetzungsbegehren bereits gestellt hat oder...
  2. 140 III 567
    Relevanz
    83. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_487/2014 vom 27. Oktober 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 75 und 265a SchKG; Rechtsvorschlag. Grundsätze zur Auslegung des Rechtsvorschlages als Bestreitung der Schuld und als Einrede des fehlenden neuen Vermögens (E. 2).
  3. 99 III 58
    Relevanz
    13. Entscheid vom 20. November 1973 i.S. K.
    Regeste [D, F, I] Die Beschwerde im Sinne von Art. 17 SchKG ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer damit im Falle ihrer Gutheissung einen praktischen Zweck auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung erreichen kann; auf Beschwerden zum blossen Zwecke, die Pflichtwidrigk...
  4. 149 III 218
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Kanton Basel-Landschaft und Betreibungsamt Basel-Landschaft (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_514/2022 vom 28. März 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 74 Abs. 1 SchKG; Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail. Die Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail ist zulässig. Allerdings gilt bei E-Mail-Eingaben ein strenges Empfangsprinzip und es bestehen erhebliche Beweisrisiken. Beweislast und Beweisma...
  5. 113 III 2
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 17. März 1987 i.S. Marco Generalunternehmung AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Kognition der Betreibungs- und Aufsichtsbehörden bezüglich der Eintreibung eines rechtsmissbräuchlichen Anspruches. In einem Beschwerdeverfahren nach Art. 17 ff. SchKG kann unter Berufung auf Art. 2 ZGB jedenfalls insoweit keine Aufhebung des Betreibung...
  6. 110 III 13
    Relevanz
    4. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. April 1984 i.S. Genossenschafts-Buchdruckerei Aktiengesellschaft (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Beseitigung des Rechtsvorschlags (Art. 79 und 80 SchKG). Der Rechtsvorschlag kann nur durch ein vollstreckbares Urteil oder einen gleichwertigen Rechtstitel beseitigt werden. Ob einer Abstandserklärung nach bernischem Zivilprozessrecht dieselbe Wirkung ...
  7. 112 III 81
    Relevanz
    20. Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. September 1986 i.S. A. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] 1. Ergänzung des Sachverhalts (Art. 79 Abs. 1 OG). Die Voraussetzungen für eine Ergänzung des Sachverhalts sind nicht erfüllt, wenn die angeblich neuen Tatsachen bereits vor der kantonalen Aufsichtsbehörde hätten vorgetragen werden können und sollen (E....
  8. 136 III 575
    Relevanz
    85. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Staat Israel gegen Erbengemeinschaft X. sel. und Betreibungsamt Bern-Mittelland (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_286/2010 vom 7. Oktober 2010
    Regeste [D, F, I] Art. 30a, 33 Abs. 2, Art. 74 Abs. 1 SchKG; Betreibung gegen einen ausländischen Staat; Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages. Voraussetzungen für die Zustellung des Zahlungsbefehls und für die Verlängerung der Rechtsvorschlagsfrist in einer gegen ein...
  9. 85 III 124
    Relevanz
    29. Entscheid vom 4. September 1959 i.S. Utiger.
    Regeste [D, F, I] Betreibungskosten. Sie können nicht allein Gegenstand des Rechtsvorschlages sein. Liegt aber ein gültiger Rechtsvorschlag betreffend die Forderung oder deren Vollstreckbarkeit vor, so umfasst er auch die Kostentragung. Art. 68 und 74 SchKG. Vergleich im...
  10. 81 III 49
    Relevanz
    15. Entscheid vom 5. Mai 1955 i.S. Schrag.
    Regeste [D, F, I] Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl. Welche Angaben sind zur Bezeichnung von Zinsforderungen notwendig? Folgen der ungenügenden Bezeichnung einer solchen Forderung (Art. 67 Ziff. 3 und Art. 69 Ziff. 1 SchKG).

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung