Regeste
Berechnung der Rente (Art. 78 Abs. 1 und Art. 79 Abs. 1 KUVG ).
Es ist nicht möglich, die während eines Jahres vor dem Unfall vom Lohnbetrag des Versicherten abgezogene AHV-Rente in den massgebenden Jahresverdienst einzubeziehen (Lösung de lege lata).