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196 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://22-06-2022-5A_393-2022
  1. 141 III 84
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    13. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Kanton St. Gallen und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Y. gegen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Schaffhausen (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_927/2014 vom...
    Regeste [D, F, I] Art. 120 BGG und Art. 444 ZGB; Bestimmung der interkantonal zuständigen Erwachsenenschutzbehörde. In Streitigkeiten zwischen Kantonen über die Zuständigkeit für die Führung einer Beistandschaft ist die Klage an das Bundesgericht zulässig, nicht hingegen...
  2. 141 III 353
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    47. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Innerschwyz gegen A. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_388/2015 vom 7. September 2015
    Regeste [D, F, I] Erwachsenenschutz; Entscheid der kantonalen Beschwerdeinstanz; Legitimation zur Beschwerde in Zivilsachen; Art. 76 Abs. 1 lit. a und b BGG. Zur Beschwerdebefugnis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in ihrer Eigenschaft als verfügende Behörde (E. 4...
  3. 104 Ib 275
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    44. Urteil des Kassationshofes vom 12. Dezember 1978 i.S. W. gegen Regierungsrat des Kantons Glarus
    Regeste [D, F, I] Art. 55 StGB. Probeweiser Aufschub der Landesverweisung. Die für den Vollzug einer später ausgefällten Hauptstrafe zuständige Behörde ist nicht befugt, über den probeweisen Aufschub der in einem früheren Strafverfahren ausgesprochenen Landesverweisung, ...
  4. 117 Ia 322
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 31. Oktober 1991 i.S. B. gegen S., Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus und Kantonsgerichtspräsidium Glarus (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 1 BV: Ablehnung eines Richters. Verwirkung des Anspruchs bei verspäteter Geltendmachung. Offengelassen, ob ein Richter auch dann im voraus abzulehnen ist, wenn ein Ausschlussgrund (judex incapax) vorliegt.
  5. 96 IV 91
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    23. Entscheid der Anklagekammer vom 29. Juni 1970 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Verhöramt des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 263 BStP. 1. Die nachträgliche Änderung eines von der Anklagekammer festgesetzten oder von den Kantonen vereinbarten Gerichtsstandes ist nur aus triftigen Gründen zulässig (Erw. 1). 2. Umstände, die bei Aufdeckung neue...
  6. 140 III 529
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    78. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_579/2014 vom 18. August 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 445 i.V.m. Art. 314 Abs. 1 ZGB; vorsorgliche Massnahmen im Kindesschutzverfahren. Das Verfahren auf Erlass vorsorglicher Massnahmen ist durch einen förmlichen Entscheid der Kindesschutzbehörde abzuschliessen. Für den Fall, dass die Kindesschutzbehö...
  7. 111 Ia 182
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    33. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 20. September 1985 i.S. Rolf Gallati gegen Gawohnag, Gemeinderat Näfels und Regierungsrat des Kantons Glarus (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 22ter BV. Öffentlichrechtlicher Revers; Gültigkeit, Grundbucheintrag. Ein öffentlichrechtlicher Revers, wonach auf dem belasteten Grundstück Parkplätze eines Dritten zu dulden sind, gilt gegenüber dem Erwerber des Grundstücks ohne Grundbucheintrag ...
  8. 98 IV 147
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    28. Entscheid der Anklagekammer vom 27. Juni 1972 i.S. Verhöramt des Kantons Glarus gegen Richteramt Balsthal.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 und 349 StGB. 1. Der Hehler hat sich an dem durch seine eigene Tat begründeten Gerichtsstand zu verantworten (Erw. 1). 2. Anders verhält es sich nur, wenn er an einer mit schwererer Strafe bedrohten Vortat als Anstifter, Gehilfe oder Mittäter t...
  9. 94 IV 43
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    11. Urteil des Kassationshofes vom 4. Juni 1968 i.S. Wichser gegen Gemeinderat Rüti und Polizeigericht des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Art. 268 Ziff. 1 Satz 2 BStP. Gegen ein Urteil des Polizeigerichts des Kantons Glarus ist die Nichtigkeitsbeschwerde auch dann nicht zulässig, wenn dem Entscheid eine Strafverfügung des Gerichtspräsidenten vorausgegangen ist.
  10. 142 III 732
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    93. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) U. des Kantons Thurgau (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_738/2016 vom 17. November 2016
    Regeste [D, F, I] Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Thurgau als zuständiges Gericht im Verfahren nach Art. 439 Abs. 1 ZGB. Die KESB des Kantons Thurgau ist ein Gericht im Sinn von Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 und Art. 5 Ziff. 4 EMRK sowie A...

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