Regeste a
Art. 115 Abs. 1 StPO; Begriff des Geschädigten.
Geschädigtenstellung bei Vermögensdelikten (E. 3.3.1 und 3.3.2), Konkursdelikten (E. 3.4.1) und Urkundendelikten (E. 3.5.1; je Bestätigung der Rechtsprechung).
Regeste b
Die Anordnung einer Konkursliquidation gestützt auf Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR erfüllt für sich allein und unabhängig von einer allfälligen Überschuldung die objektive Strafbarkeitsbedingung der Konkurseröffnung gemäss den Art. 163-167 StGB nicht (E. 3.4.8); eine allfällige Berücksichtigung des neuen Abs. 4 von Art. 731b OR entfällt vorliegend, da er im Zeitpunkt der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft noch nicht in Kraft war (E. 3.4.9).