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202 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://22-09-2005-5C-153-2005
  1. 98 II 73
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    11. Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. April 1972 i.S. Kienast und Mitbeteiligte gegen Gubler und Mitbeteiligte.
    Regeste [D, F, I] Eigenhändige letztwillige Verfügung. Einrede der Ungültigkeit wegen mangelhaften Willens und wegen Formmangels. 1. Ungültigkeit wegen mangelhaften Willens (Nötigung) des Erblassers? (Art. 469 Abs. 1 und 2 ZGB; Erw. 2). 2. Ungültigkeit mangels eigenhändi...
  2. 83 II 507
    Relevanz
    68. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Dezember 1957 i.S. Balmer gegen Schwarz und Mitkläger.
    Regeste [D, F, I] Ungültigkeitsklage bei Verfügungen von Todes wegen. Art. 519 ff. ZGB. Aktivlegitimation und Anfechtungsinteresse. Es ist grundsätzlich nicht unerlässlich, alle den erbrechtlichen Ansprüchen der Kläger entgegenstehenden Testamente auf einmal anzufechten.
  3. 89 II 284
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    39. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 26 septembre 1963 dans la cause dames Beckmann et Volk contre Gotschaux.
    Regeste [D, F, I] Das gemeinschaftliche (korrespektive) Testament ist im schweizerischen Recht nicht anerkannt (Hinweis auf die Rechtsprechung). Ist es zulässig, die Urkunde in ein eigenhändiges Testament des einen Verfügenden umzudeuten (zu konvertieren), wenn sie den F...
  4. 129 III 580
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    92. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. K. gegen Ehegatten B. (Berufung) 5C.22/2003 vom 7. Juli 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 519 ff. ZGB; Ungültigkeit oder Nichtigkeit eines Testamentszusatzes. Fall einer Einfügung in das Testament unter einer vorhandenen Unterschrift. Steht fest, dass die Einfügung vom Erblasser stammt und dass sie dessen Willen entspricht, ist sie gült...
  5. 117 II 145
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    31. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 21. Februar 1991 i.S. Stiftung für biologischen Landbau gegen Erben des Ernst Schmid-Übelmann (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 505 Abs. 1 und Art. 520 Abs. 1 ZGB; Formungültigkeit der eigenhändigen letztwilligen Verfügung bei einer falschen Ortsangabe? Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer falschen Datumsangabe führt auch eine formell vollständige, aber inhaltli...
  6. 83 II 500
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    67. Arrêt de la IIe Cour civile du 5 décembre 1957 dans la cause Blanc et consorts contre Diserens et consorts.
    Regeste [D, F, I] Art. 510 ZGB. Widerruf eines öffentlichen Testaments durch Vernichtung der Urkunde. 1. Die Urkunde, die vernichtet werden muss, um den Widerruf des Testaments zu bewirken, ist das von der Urkundsperson ausgefertigte Original; die Vernichtung einer Absch...
  7. 101 II 31
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    9. Arrêt de la IIe Cour civile du 22 mai 1975 dans la cause Barthoulot et consorts contre Barbezat.
    Regeste [D, F, I] Eigenhändige letztwillige Verfügung. Datum. Formmangel. Art. 505 Abs. 1, 520 ZGB. Das Datum des eigenhändigen Testaments muss die Angabe von Ort, Jahr, Monat und Tag der Errichtung der Urkunde enthalten. Alle diese Angaben sind vom Gesetzgeber als gleic...
  8. 120 II 182
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    34. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 31. Mai 1994 i.S. Erben von X. gegen Kirchgemeinde S. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Bedingung und Auflage beim Testament (Art. 482 ZGB). Grundsätze für die Auslegung eines Testamentes (E. 2a). Ob im Einzelfall eine Bedingung oder eine Auflage vorliegt, ist durch Auslegung des Testamentes zu ermitteln; eine Vermutung im einen oder im an...
  9. 101 II 211
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    37. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 9. Oktober 1975 i.S. Tobler gegen Stäger
    Regeste [D, F, I] Art. 509 ff. ZGB; Widerruf des Widerrufs einer letztwilligen Verfügung. Auch eine durch Vernichtung (Art. 510 Abs. 1 ZGB) widerrufene letztwillige Verfügung kann durch erneute Verfügung wieder in Kraft gesetzt werden, sofern sie den Formerfordernissen g...
  10. 95 II 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 7. Februar 1969 i.S. Erben des Emil Güdel gegen Schweizerische Stiftung für das Pferd und Konsorten.
    Regeste [D, F, I] Eigenhändiges Testament, Ort der Errichtung (Art. 505 Abs. 1 ZGB). Anzugeben ist die Ortschaft, in welcher das Testament errichtet wird. Die Richtigkeit dieser Angabe ist zu vermuten; sie kann auch durch ausserhalb des Testamentes liegende Tatsachen wid...

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