Regeste
Art. 83 Abs. 2 SchKG; Art. 90 und 198 ZPO ; Aberkennungsklage; objektive Klagenhäufung; Schlichtungsverfahren.
Prüfung der Zulässigkeit, eine Aberkennungsklage, die dem Erfordernis eines vorgängigen Schlichtungsverfahrens nicht unterworfen ist, und eine Klage, die von diesem Erfordernis nicht ausgenommen ist, zu häufen (E. 4).