Regeste
Vorübergehende Benützung des Nachbargrundstücks im Zusammenhang mit Bauarbeiten.
Das in § 115 des zürcherischen Baugesetzes vom 23. April 1893 verankerte Recht zu vorübergehender Benützung des Nachbargrundstücks ist nur soweit gewährleistet, als sich diese in den Schranken des Art. 695 ZGB hält.