Regeste
Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 5 BGG, Art. 52, 56 und 56a BVG , Art. 115 und 121 StPO ; Teilnahmerecht der Stiftung Sicherheitsfonds BVG als Zivilklägerin am Strafverfahren, Befugnis zur Beschwerde ans Bundesgericht.
Befugnis der Stiftung Sicherheitsfonds BVG, als Zivilklägerin am Strafverfahren gegen denjenigen teilzunehmen, der einer Vorsorgestiftung in strafbarer Weise Mittel entzog mit der Folge, dass die Stiftung Sicherheitsfonds BVG die offengebliebenen Versicherungsleistungen übernehmen musste. Legitimation zur Beschwerde in Strafsachen (E. 1 und 2).