Regeste
Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 AVIG ; Art. 11 Abs. 3 AVIV: Anrechenbare Beitragszeit.
Die Abgeltung des Ferienanspruches in Form eines Zuschlages zum Stunden- oder Monatslohn führt nicht zu einer Erhöhung der anrechenbaren Beitragszeit entsprechend der auf Ferientage oder -wochen umgerechneten Ferienentschädigung (Erw. 4; Änderung der mit BGE 112 V 226 Erw. 2d begründeten Rechtsprechung).