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5 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://24-01-2008-1C_448-2007
  1. 98 V 220
    Relevanz
    54. Auszug aus dem Urteil vom 19. Oktober 1972 i.S. Boehringer gegen Bundesamt für Sozialversicherung und Eidgenössisches Departement des Innern
    Regeste [D, F, I] Art. 55 VwG. Aufschiebende Wirkung der Beschwerde: Voraussetzungen des Entzugs dieser Wirkung.
  2. 107 Ia 107
    Relevanz
    21. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 11. September 1981 i.S. Imstepf gegen Kanton Wallis und Verwaltungsgericht des Kantons Wallis (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Erbschafts- und Schenkungssteuer. Muss nach den Umständen angenommen werden, zwischen dem Erblasser und der Vermächtnisnehmerin habe ein Arbeitsverhältnis nach Art. 320 Abs. 2 OR bestanden, so unterliegt ein Vermächtnis, das in Erfüllung eine...
  3. 99 Ib 215
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil vom 3. August 1973 i.S. BP Benzin & Petroleum AG, Esso (Schweiz) und Shell Switzerland gegen Eidg. Volkswirtschaftsdepartement.
    Regeste [D, F, I] Aufschiebende Wirkung der Verwaltungsbeschwerde (Art. 55 VwG). Preisüberwachung (BB vom 20. Dezember 1972). 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung. Legitimation, Erfordernis der Beschwer (Erw....
  4. 96 I 110
    Relevanz
    21. Urteil vom 3. Juni 1970 i.S. Hummel gegen Statthalteramt des Bezirkes Uster und Obergericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde, Anforderungen an die Begründung. Art. 4 BV. Die Anforderungen an die Begründung einer kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde werden, gleich wie bei übertriebener Formenstrenge, in einer gegen Art. 4 BV verstossenden Weise üb...
  5. 90 IV 159
    Relevanz
    35. Urteil des Kassationshofes vom 18. Juni 1964 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Riess.
    Regeste [D, F, I] Art. 59 MFG; Art. 91 SVG. Angetrunkenheit ist unabhängig von weiteren Beweisen und individuellen Unterschieden bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 und mehr Gewichtspromillen anzunehmen.

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