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Art. 286 Abs. 1 SchKG; Schenkungsanfechtung; unentgeltliche Verfügung.
Anfechtbarkeit der Bezahlung von Versicherungsprämien, wenn die Gültigkeit des Versicherungsvertrages umstritten ist (E. 3).
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Artikel: Art. 286 Abs. 1 SchKG