Regeste
Art. 270 OR. Art. 28 Abs. 3 BMM.
Kündigung des Mietvertrages beim Tod des Mieters. Die Schutzfrist des Art. 28 Abs. 3 BMM gilt auch gegenüber dem Erben, der vor dem Tod des Mieters die Wohnung mit diesem geteilt hat.
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Artikel: Art. 28 Abs. 3 BMM, Art. 270 OR