Regeste
Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (BMG) und Art. 3 der Verordnung (BMV).
Der Eigentümer einer mit vorfabrizierten und metallenen Elementen errichteten Werkstatt unterliegt der Schutzraumpflicht gemäss Art. 2 Abs. 1 BMG; die Unterstellung unter das Gesetz hängt einzig vom Zweck des Gebäudes und nicht von der Bauweise ab (E. 2). Berechnung der Zahl der Pflichtschutzplätze gemäss Art. 3 BMV (E. 3).