Regeste
Art. 5 Abs. 2 und Art. 171 Abs. 1 LM V.
Inverkehrbringen von in der Lebensmittelverordnung nicht vorgesehenen Nahrungsmitteln ohne vorherige Zustimmung des eidgenössischen Gesundheitsamtes. - "Trephon-Eier" (in Fläschchen abgefüllter Inhalt angebrüteter Hühnereier) fallen nicht unter den Begriff des Eis im Sinne der Verordnung.