Regeste
1. Verhältnis konkurrierender Schadenersatzklagen: Vertragsklage des Hinterlegers gegen den Aufbewahrer auf Ersatz eines an der hinterlegten Sache eingetretenen Schadens; ausservertragliche Klagen des Hinterlegers und des Eigentümers der hinterlegten Sache gegen einen Dritten, der als Eigentümer des Lagerraums für den nämlichen Schaden gemäss Art. 58 OR haftet (Erw. 8).
2. Zulässigkeit vertraglicher Ordnung des Rückgriffs, im Verhältnis von Vermieter und Mieter, für den von Drittpersonen erlittenen Schaden (Erw. 9).