Regeste
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Bedingter Strafvollzug.
Die angerechnete Untersuchungshaft wird der verbüssten Freiheitsstrafe gleichgestellt (Bestätigung der Rechtsprechung).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB