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Regeste

Ehescheidung. Unterhaltsbeitrag.
Verstösse gegen die ehelichen Pflichten. die für die Zerrüttung und die Scheidung nicht kausal sind, führen selbst dann, wenn sie schwer wiegen, nicht zum Verlust des Anspruchs auf einen Unterhaltsbeitrag im Sinne von Art. 152 ZGB (Bestätigung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 152 ZGB