Regeste
Zustellung einer Schätzungsurkunde (Art. 34 und Art. 64 ff. SchKG ).
Die Schätzungsurkunde ist den am Betreibungsverfahren Beteiligten als Mitteilung und nicht als Betreibungsurkunde zuzustellen.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel:
Art. 34 und