Regeste
Art. 40 SVG, Art. 29 VRV.
1. Die Beschränkung des Gebrauchs der Lichthupe bei Tage auf die Ankündigung eines Überholmanövers gemäss Art. 29 Abs. 3 VRV widerspricht Art. 40 SVG (Erw. 1a und b).
2. Radarwarnungen mittels der Lichthupe sind unnötige Warnsignale und sind deshalb nicht erlaubt (Erw. 1c).