Regeste
Art. 31 und 83 Abs. 2 SchGK; Art. 145 Abs. 4 ZPO; Frist zur Einreichung der Aberkennungsklage.
Beginn der Frist zur Einreichung der Aberkennungsklage (E. 2).
Auf diese Frist anwendbare Regelung über den Fristenstillstand (E. 3).
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Artikel: Art. 145 Abs. 4 ZPO